Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen bleibt verboten

Landratsamt Bodenseekreis · 2026-08-31T23:16:47+02:00

Das seit Ende Mai geltende Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis wird vorerst bis zum 15. Oktober 2026 verlängert. Weiterhin verboten bleibt damit das Abpumpen von Wasser aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen, sowohl im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Vom Verbot ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von V

Originalquelle ansehen →